Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Der Bundesfinanzhof stellt in 3 Entscheidungen vom 6.7.2016 und 3.8.2016 fest, dass erstattete Beiträge zur (privaten) Basiskranken- und Pflegeversicherung mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen verrechnet werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welcher Höhe die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung abgezogen werden konnten.

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