Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Sind in dem zu versteuernden Einkommen „außerordentliche Einkünfte“ enthalten, so können diese nach der sog. „Fünftelregelung“ ermäßigt besteuert werden. Die Anwendung der Steuerermäßigung setzt aber stets voraus,
dass die begünstigten Einkünfte als „außerordentlich“ anzusehen sind und zusammengeballt zufließen. Die Zusammenballung von Einkünften darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.

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