Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Unterrichtsleistungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw-Führerschein) und C1
sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpfl ichtig. Fahrschulen sind nach dem
Umsatzsteuergesetz keine allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung

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