Unterrichtsleistungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw-Führerschein) und C1
sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpfl ichtig. Fahrschulen sind nach dem
Umsatzsteuergesetz keine allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung
Unterrichtsleistungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw-Führerschein) und C1
sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpfl ichtig. Fahrschulen sind nach dem
Umsatzsteuergesetz keine allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung