Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die im Umsatzsteuergesetz
vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dazu gehört u. a. der vollständige Name und die vollständige
Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.

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Immer häufiger zahlen Kunden auch in Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr
(z. B. in der Gastronomie) bargeldlos mit EC-Karte. Dabei werden in der Buchführung
nicht selten zunächst sämtliche Tageseinnahmen einschließlich der EC-Zahlung im
Kassenbuch aufgezeichnet und danach die EC-Zahlungen als „Ausgabe“ wieder ausgetragen.
Später wird der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze
über das Geldtransitkonto ausgebucht.

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