Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Die Nutzung von Fahrrädern und
Elektrofahrrädern ist aus ökologischer
Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche
Anreize zu setzen, wird die private Nutzung
eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads
ab dem 1.1.2019 nicht mehr besteuert.

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