Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Familienentlastungspaket für mehr Kindergeld beschlossen

1. Februar 2019

Durch das Familienentlastungsgesetz will die Bundesregierung
Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer
angemessen berücksichtigen.
Um dies zu erreichen, wird das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019
um 10 € pro Monat erhöht. Es beträgt dann für das erste und
zweite Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes
weitere Kind 235 € im Monat.

Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab 2019
auf 2.490 € und im Veranlagungszeitraum 2020 auf 2.586 €
je Elternteil. Hinzu kommt noch ein sog. Betreuungsfreibetrag
in Höhe von 1.320 € je Elternteil pro Jahr. Insgesamt ergeben
sich daraus Kinderfreibeträge für 2019 in Höhe von 7.620 € für
2019 und 7.812 € für 2020.

Beschlossen ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags für die
Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000 € auf 9.168 € und 2020
auf 9.408 €.