Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Mindestlohn steigt 2019 und 2020 stufenweise

6. Februar 2019

Am 20.11.2018 wurde die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung
im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1.1.2019 ein
bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 € brutto
und ab dem 1.1.2020 von 9,35 € brutto. Ausnahmen gelten
weiterhin z. B. für Auszubildende und Firmen mit Branchentarifverträgen.

Aufzeichnungspflichten: Arbeitgeber in bestimmten Branchen
sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
von bestimmten Arbeitnehmern spätestens bis zum Ablauf des siebten
auf den Tag des der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen
und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das gilt
auch für Entleiher, denen ein Verleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt.
Minijobber: Bei Verträgen mit Minijobbern sollte überprüft werden,
ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €
überschritten wird. Solche Vereinbarungen müssten angepasst werden,
ansonsten wird der Mini-Job zum sozialversicherungspflichtigen Midi-Job
oder es liegt ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vor.