Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Neuerung bei der Gesundheitsförderung

18. März 2019

Immer mehr Arbeitnehmer sehen sich
mit beruflichen Anforderungen wie
ständiger Erreichbarkeit, wachsendem
Leistungsdruck und neuen Formen der
Arbeit konfrontiert, die eine stetig hohe
Leistungsfähigkeit erfordern. Um diese
Leistungsfähigkeit und den allgemeinen
Gesundheitszustand zu erhalten und zu
verbessern, können Arbeitgeber ihre
Arbeitnehmer durch eine betriebliche
Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe
von 500 € im Jahr steuerfrei unterstützen.

Zum 01.01.2019 wurde die Regelung zur
Steuerbefreiung verschärft. Von der Steuer
sind jetzt nur noch Maßnahmen mit
Zertifizierung durch das Sozialgesetzbuch
befreit. Diese war bisher keine Voraussetzung
für die Steuerbefreiung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Für Maßnahmen, die bereits vor dem 01.01.2019
begonnen haben und keine Zertifizierung
vorweisen, wurde eine Übergangsregelung
getroffen. Für diese Maßnahmen ist die
Zertifizierung zur Erlangung der Steuerbefreiung
erstmals maßgeblich für Sachbezüge, die ab
dem 31.12.2019 gewährt werden.