Private Nutzung betrieblicher Fahrräder steuerfrei
15. März 2019
Die Nutzung von Fahrrädern und
Elektrofahrrädern ist aus ökologischer
Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche
Anreize zu setzen, wird die private Nutzung
eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads
ab dem 1.1.2019 nicht mehr besteuert.Diese neue Steuerbefreiung gilt jedoch nicht
für solche Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich
als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (wie z. B.
Elektrofahrräder, deren Motor auch
Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt).
Für diese gelten die Regelungen der
Dienstwagenbesteuerung – also bei Elektrofahrrädern
die neue eingeführte 0,5-%-Regelung.