Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Die steuerliche Anerkennung von sog. „häuslichen Arbeitszimmern“ wird häufig verworfen, wenn bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. So hatte sich der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 8.9.2016 erneut mit dem Thema zu befassen.

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