Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden
– aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung“ überschreiten.

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