Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden
– aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung“ überschreiten.
Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden
– aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung“ überschreiten.