Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

In zwei Entscheidungen stellt das Hessische Finanzgericht (FG) fest, dass auch im
Niedrigpreissegment ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden kann, wenn die
Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht,
über die abgerechnet wird.

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