Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Ehepaare rückwirkend ab 2001?

29. Oktober 2018

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt, dass nach
der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in
eine Ehe für die Rechte und Pflichten der
Lebenspartner der Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft maßgebend ist. Danach
sind die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie
am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
geheiratet hätten.

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Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

25. Oktober 2018

Die Auszahlung des Liquidationsvermögens
einer Stiftung an den Berechtigten gehört
nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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Bundesfinanzhof definiert 44-€-Freigrenze bei Sachbezügen

24. Oktober 2018

Zu den Einkünften aus nicht selbstständiger
Arbeit gehören neben Gehältern und Löhnen
auch andere Bezüge und Vorteile, die für eine
Beschäftigung gewährt werden. Darunter
fallen auch sog. Sachbezüge.

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Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus

23. Oktober 2018

Werden einem Arbeitnehmer Tankgutscheine
für mehrere Monate im Voraus überlassen, gilt
der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der
Gutscheine als zugeflossen. Das ist auch dann
der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen wurde,
dass pro Monat immer nur ein Gutschein im
Gesamtwert von maximal 44 €
(Sachbezugsfreigrenze) eingelöst werden darf.

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Entfernungspauschale deckt auch die Kosten für Behandlungs- und Krankenhausaufenthalt

22. Oktober 2018

Aufwendungen des Arbeitnehmers
für die Wege zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten.
Zur Abgeltung dieser Aufwendungen
ist für jeden Arbeitstag, an dem der
Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte
aufsucht, eine Entfernungspauschale für
jeden vollen Kilometer der Entfernung
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
von 0,30 € anzusetzen.

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Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn

18. Oktober 2018

Ein Arbeitnehmer führte für seinen Dienstwagen
ein Fahrtenbuch, das vom Finanzamt als nicht
ordnungsgemäß verworfen wurde. Die in der
Folge zu Recht angewendete 1 %-Regelung führte
zu einer höheren Steuer, als sie bei der Anerkennung
des Fahrtenbuchs entstanden wäre.

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Aufwendungsbezogene Begrenzung der Nutzungsentnahme bei der 1-%-Regelung nicht möglich

17. Oktober 2018

Für die private Nutzung eines zu mehr als
50 % betrieblich genutzten Kfz sind pro
Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises
im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten
für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer
anzusetzen, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
geführt wird.

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Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

16. Oktober 2018

Ein Ehepaar machte eine im Dezember 2010
entrichtete Zahlung i. H. v. 3.000 € als
außergewöhnliche Belastung geltend.
Die Zahlung hatte das Paar an den in Brasilien
lebenden Vater der Ehefrau als Unterhaltszahlung
geleistet. Im Mai 2011 überwies das Ehepaar dem
Vater erneut 3.000 €. Das Finanzamt sah die erste
Zahlung als Unterhaltszahlung für den Zeitraum
von Dezember 2010 bis April 2011 an und ließ in
2010 lediglich einen anteiligen, auf Dezember 2010
entfallenden Betrag als außergewöhnliche Belastung
zum Abzug zu.

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des
Finanzamts. Unterhaltszahlungen sind nach ständiger
Rechtsprechung nur insoweit zum Abzug zugelassen,
als sie dem laufenden Lebensbedarf des
Unterhaltsempfängers im Veranlagungszeitraum
dienen. Zwar können auch nur gelegentliche, z. B.
nur ein- oder zweimalige Leistungen im Jahr,
Unterhaltsaufwendungen sein. Eine Rückbeziehung
der Zahlung auf einen vor dem Monat der Zahlung
liegenden Zeitraum ist jedoch grundsätzlich
ausgeschlossen. Ebenfalls nicht abzugsfähig sind
Zahlungen, soweit sie zur Deckung „laufender“
Bedürfnisse für eine Zeit nach Ablauf des
Veranlagungszeitraums der Zahlung geleistet werden.

Hinweis: Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
kann zu gewissen Härten führen. Es sollte darauf
geachtet werden, dass die volle  Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen durch eine zweckmäßige
Wahl des Zahlungszeitpunkts sichergestellt wird.

 

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses

6. Oktober 2018

Eine Mutter zog krankheitsbedingt vom
Obergeschoss ins Erdgeschoss ihres Zweifamilienhauses.
Ihre Tochter bezog das Obergeschoss, auch um die
Mutter pflegen zu können. Drei Jahre später
verstarb die Mutter.

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Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen

1. Oktober 2018

Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gegenüber seiner
vermögenslosen und inaktiven Gesellschaft gegen Besserungsschein auf
eine Darlehnsforderung, muss die Kapitalgesellschaft diese gewinnerhöhend
ausbuchen. Wird die Kapitalgesellschaft (übertragende Rechtsträgerin)
anschließend auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft
(übernehmende Rechtsträgerin) verschmolzen und tritt dadurch der Besserungsfall
ein, muss die übernehmende Rechtsträgerin die Verbindlichkeit gewinnmindernd passivieren.

Ist die Schuldübernahme ausschließlich durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasst, ist die Gewinnminderung außerbilanziell durch eine verdeckte
Gewinnausschüttung zu korrigieren. Der steuerliche Gewinn darf durch die
Wiedereinbuchung der Verbindlichkeit nicht gemindert werden. Die Schuldübernahme
ist z. B. ausschließlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Verschmelzung
der übertragenden Rechtsträgerin als „leere Hülle“ mit der Belastung der zu erfüllenden
Verbindlichkeiten bei Eintritt des Besserungsfalls nur den Zweck gehabt hat, die
Verbindlichkeiten aus der Besserungsabrede durch die solvente übernehmende Rechtsträgerin
zugunsten der Gesellschafter zu übernehmen.