Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig

11. September 2023

Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro
aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt,
zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 11 Prozentpunkte
gestiegen.
Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz
von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten
Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung
in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns:
Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.
Außerdem steigt der Besteuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.
Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags.
Dann bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Bei knapp 84 % der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen
neben den Renten noch andere Einkünfte wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.