Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Bundesverfassungsgericht stellt Grundsteuer infrage

13. März 2018

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 16.1.2018 über drei Richtervorlagen des
Bundesfinanzhofs (BFH) sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit
der Einheitsbewertung der Grundsteuer verhandelt. Ein förmlicher Beschluss ist hierüber noch
nicht gefasst worden. Bis zu einem Urteil dauert es in der Regel mehrere Monate.

Der BFH hält die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen
Gleichheitssatz ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2008 für verfassungswidrig. Nach seiner Auffassung
kommt es aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften bei der Feststellung der Einheitswerte
zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen.

Vom BVerfG ist nunmehr zu klären, ob die einmal festgestellten Einheitswerte, die im Jahr 1964 in
den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern festgelegt wurden, heute noch eine gerechte
Steuererhebung zulassen. Mehrfach hinterfragten die Verfassungsrichter, ob sich die alten Zahlen
heute noch rechtfertigen lassen und ließen damit ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit erkennen.

Anmerkung: Das Verfahren hat große Bedeutung für Immobilieneigentümer, Mieter und Kommunen.
Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.