Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Geplantes Jahressteuergesetz 2018 erhält neuen Namen

31. Oktober 2018

Das zunächst als Jahressteuergesetz 2018
geplante Gesetzesvorhaben wurde nunmehr
vom Bundeskabinett in den „Entwurf eines
Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
beim Handel mit Waren im Internet und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ umgetauft.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz
sollen insbesondere Umsatzsteuerausfälle
beim Handel mit Waren auf elektronischen
Marktplätzen im Internet verhindert werden.
Danach sollen Betreiber von elektronischen
Marktplätzen zum einen künftig bestimmte
Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in
Deutschland eine Steuerpfl icht in Betracht
kommt, vorhalten sowie zum anderen für die
entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer
aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz
ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen
werden können. Das gilt insbesondere dann,
wenn sie Unternehmer, die im Inland steuerpflichtige
Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert
sind, auf ihrem Marktplatz Waren anbieten lassen.

Im Bereich der Einkommensteuer soll zur Förderung
der Elektromobilität für Elektro und
Hybridelektrofahrzeuge bei der
Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage
nach der Listenpreismethode halbiert werden.
Die Absenkung betrifft dann sowohl die 1-%-Regelung
(dann 0,5-%-Regelung) als auch die Fahrtenbuchmethode.
Die Begünstigung für E-Fahrzeuge soll auf drei Jahre
begrenzt werden.

Des Weiteren sind Anpassungen im Bereich der
Körperschaftsteuer geplant. Dort soll insbesondere
eine verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs
bei Kapitalgesellschaften erreicht werden.

Anmerkung: Ob in dieses sog. Omnibus-Gesetz
noch weiter Änderungswünsche aus den Ländern
einfließen, ist zzt. noch offen. Über die einzelnen
– für Sie relevanten – Regelungen werden wir Sie
weiter informieren, sobald detailliertere
Informationen vorliegen.