Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Jobtickets seit dem 1.1.2019 wieder steuerfrei

11. März 2019

Zum 1.1.2019 erfolgte die Wiedereinführung der
Steuerbegünstigung von Zuschüssen und Sachbezügen
zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel  im Linienverkehr der Arbeitnehmer
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch
den Arbeitgeber – sog. Job-Tickets.

Arbeitgeberzuschüsse zum Jobticket müssen ab diesem
Datum nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn gewährt. Somit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die 44-€-Grenze für geldwerte Vorteile anderweitig ausschöpfen.

Zudem wird die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im
öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Die Steuerfreiheit
für Jobtickets gilt sowohl für Barzuschüsse als auch für
Sachleistungen, die Arbeitgeber gewähren. Die steuerfreien
Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.