Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft

1. August 2023

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 16.06.2023 das
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet.
Es soll am 01.07.2023 in Kraft treten.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird u. a. in zwei Schritten reformiert:

Der Beitragssatz wird zum 01.07.2023 um 0,35 % angehoben.
Bei der Beitragshöhe muss künftig die Zahl der Kinder berücksichtigt werden.

Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben.
Zugleich werden Beitragszahler ab dem zweiten bis zum fünften Kind
entlastet – mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten
für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Zum 01.01.2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge
um jeweils 5 % erhöht. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 werden dann die
Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Anlehnung an die Preisentwicklung.

Der Anspruch auf das sog. Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet.
Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund
der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr wird es
diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person geben.