Wolfgang Pütz - Steuerbüro in Mönchengladbach seit 1968

Neuerung bei der Gesundheitsförderung

18. März 2019

Immer mehr Arbeitnehmer sehen sich
mit beruflichen Anforderungen wie
ständiger Erreichbarkeit, wachsendem
Leistungsdruck und neuen Formen der
Arbeit konfrontiert, die eine stetig hohe
Leistungsfähigkeit erfordern. Um diese

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Private Nutzung betrieblicher Fahrräder steuerfrei

15. März 2019

Die Nutzung von Fahrrädern und
Elektrofahrrädern ist aus ökologischer
Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche
Anreize zu setzen, wird die private Nutzung
eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads
ab dem 1.1.2019 nicht mehr besteuert.

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Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen

13. März 2019

Nutzen Steuerpflichtige ein betriebliches Kraftfahrzeug
auch für private Zwecke, müssen sie diesen Nutzungsvorteil
als Entnahme oder geldwerten Vorteil versteuern. Die Höhe dieses
Vorteils wird mit der sog. Listenpreisregelung ermittelt und
beträgt grundsätzlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises
des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Monat der Nutzung/Nutzungsmöglichkeit.

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Jobtickets seit dem 1.1.2019 wieder steuerfrei

11. März 2019

Zum 1.1.2019 erfolgte die Wiedereinführung der
Steuerbegünstigung von Zuschüssen und Sachbezügen
zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel  im Linienverkehr der Arbeitnehmer
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch
den Arbeitgeber – sog. Job-Tickets.

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Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2019

27. Februar 2019

Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind,
haben Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Der Zuschuss
ist regelmäßig in Höhe der Hälfte des Gesamtbeitrags zu zahlen. Er ist
für einen in einer privaten Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer
abhängig vom durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen,
der wie bisher 14,6 % beträgt. Daraus errechnet sich für 2019 ein monatlicher
Zuschuss – ohne Zusatzbeitrag – von maximal 331,24 € (14,6 % von 4.537,50 €
Beitragsbemessungsgrenze = 662,48 €; davon die Hälfte = 331,24 €).

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Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte 2019

25. Februar 2019

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden
die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht
in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das
Jahr 2019 gelten folgende Rechengrößen:

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Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

22. Februar 2019

Unternehmer und Selbstständige müssen die private Nutzung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs versteuern. Die private Nutzung
kann pauschal nach der sog. 1 %-Methode oder durch ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch ermittelt werden. Für den Weg zur Arbeit sollen sie ferner
nicht mehr Beträge steuerlich abziehen können als Arbeitnehmer im
Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen können. Daher
wird der Betriebsausgabenabzug der Gewinnermittler beschränkt.

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Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

20. Februar 2019

Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung sind
nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur
solche Aufwendungen des Gesellschafters, die nach handels-
und bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen zu einer offenen oder
verdeckten Einlage in das Kapital der Gesellschaft führen.

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Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten

18. Februar 2019

Die Zahlung einer Krankenkasse an den Versicherten ist nur
dann als Beitragsrückerstattung anzusehen, wenn sie in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsschutz
steht. Leistet die Krankenkasse dagegen Gutschriften für
gesundheitsfördernde Maßnahmen, fehlt es an einem solchen Zusammenhang.

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Verkaufserlös eines nur zu 25 %

15. Februar 2019

Vor dem Bundesfi nanzhof (BFH) ist ein Urteil des Sächsischen
Finanzgerichts (FG) anhängig, das über die steuerliche Behandlung
des Erlöses aus dem Verkauf eines im Betriebsvermögen befindlichen
Pkw, der nur zu 25 % betrieblich genutzt wurde, zuungunsten des
Steuerpflichtigen entschieden hat.

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